Rechtliche Hinweise
Ergänzende Hinweise
Die Bank nutzt für die Erstellung von einfachen elektronischen Signaturen Adobe Sign, einen cloudbasierten E-Signaturdienst mit dem händische Unterschriften durch vollautomatische elektronische Signaturabläufe ersetzt werden können. Details zu der Nutzung sowie Ablaufbeschreibungen finden Sie unter: https://www.adobe.com/de/sign.html
Für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen nutzt die Bank den Vertrauensdienst „sign-me“ der D-Trust GmbH, einer Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei- Gruppe. Wir stellen Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern als sog. „Nutzer“ die Schnittstelle sign-me API ebenfalls zur Verfügung. Für die Nutzung ist lediglich die Registrierung und Identifizierung erforderlich. Details zu der Nutzung sowie Ablaufbeschreibungen finden Sie unter: https://cloud.sign-me.de/signature/start?ct=c56c15e
Wir unterrichten Sie hiermit über Folgendes:
Die Nutzung von sign-me erfordert den Abschluss eines Vertrags zwischen Ihnen und der D-Trust GmbH. Die Zertifikate können von der D-Trust GmbH widerrufen werden, wenn die Bank fällige Zahlungen an die D-Trust GmbH nicht begleicht. Wir und die D-Trust GmbH übermitteln an den jeweils anderen personenbezogene Daten des jeweiligen Nutzers, sofern und soweit dies zur Durchführung
a. der Zertifikatserstellung,
b. des Signiervorgangs oder
c. des Supports
erforderlich ist.
Die von der HSBC Continental Europe S.A., Germany, gehaltenen Einlagen werden durch das französische Einlagensicherungssystem (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution - FGDR) geschützt. Es gelten hierfür die Bedingungen und Verfahren des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code Monétaire et Financier).
Wenn ein FGDR-Mitglied nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen, nimmt der FGDR die Erstattung von Einlagen vor. Die Sicherungsobergrenze für erstattungsfähige Einlagen beträgt 100 000 EUR pro Einleger und Kreditinstitut.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.garantiedesdepots.fr/de/schutz-ihrer-einlage-bei-insolvenz-ihrer-bank bzw. allgemein über die Website des FGDR unter www.garantiedesdepots.fr.
Eine entsprechende Kurzdarstellung findet sich in der nachfolgend angehängten Broschüre.
Hier
Die Cookie Policy für die von HSBC Continental Europe S.A., Germany sowie Ihrer Tochtergesellschaften betriebenen Webseiten finden Sie hier.
Die Internet-Seiten der HSBC Continental Europe S.A., Germany richten sich nur an Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Sie richten sich ausdrücklich nicht an Personen in Ländern / Jurisdiktionen, in denen die Veröffentlichung von Informationen oder der Vertrieb von Wertpapieren, wie sie auf diesen Seiten beschrieben sind, verboten ist. Personen, die solchen Beschränkungen etwa im Hinblick auf ihren Wohnsitz, ihre Nationalität oder ähnlichen Gründen unterliegen, dürfen diese Websites nicht benutzen.
Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von uns oder Dritten sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die HSBC Continental Europe S.A., Germany noch Dritte eine Gewähr übernehmen. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die HSBC Continental Europe S.A., Germany ist für den Inhalt von Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.
Des Weiteren behält sich die HSBC Continental Europe S.A., Germany das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Die auf unseren Internetseiten enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie sind nicht als Angebote oder Empfehlungen bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere genannt werden. Unsere Internetinformationen können eine individuelle, die persönlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigende Beratung nicht ersetzen. Auch können nicht sämtliche Besonderheiten, die mit der Anlage in ein bestimmtes Wertpapier verbunden sein können, berücksichtigt werden.
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Schutz unserer Kunden vor Finanzkriminalität
Die vernetzte Welt von heute erfordert es mehr denn je, dass verbesserte Prozesse zum Schutz gegen Finanzkriminalität eingeführt werden – dies gilt insbesondere für den Finanzsektor. Daher hat HSBC eine Reihe von Maßnahmen in ihrer weltweiten Prozessen und Systemen umgesetzt, die unter dem Name HSBC Safeguard zusammengefasst sind. Deren Ziel ist es, einen besseren Schutz unserer Kunden vor Betrug und anderen Finanzkriminalitätsrisiken zu gewährsleisten.
Transparenz ist der Schlüssel zu mehr Sicherheit
Es ist uns bewusst, dass die Strategie der Transparenz zu zusätzlichen Aufwand seitens der Kunden führen kann. Wir möchten uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken. Wir sind bestrebt, dass, falls bei uns Fragen aufkommen, wir unsere Informationslücken auf eine möglichst kundenfreundliche Art schließen.
Unsere Systeme und Prozesse sind davon abhängig, dass wir zu allen unseren Kunden über aktuelle Informationen verfügen. Falls die Notwendigkeit besteht, weitere Informationen über unsere Kunden einzuholen, werden wir uns direkt mit den Kunden in Verbindung setzten. Beispiele für notwendige Angaben sind zum Beispiel:
- eine Bestätigung oder Aktualisierung der Anschrift oder Meldedaten
- Informationen bezüglich des Unternehmens, der Unternehmensstruktur, der Geschäftstätigkeit und von mit dem Kunden verbundenen Personen.
Was bedeutet Finanzkriminalität?
Betrug und andere Formen von Finanzkriminalität sind letztendlich Diebstahl. Meist wird dabei illegales Geld oder illegaler beziehungsweise zweckentfremdeter Besitz verwendet um Gewinne zu erwirtschaften. In einer vernetzen und komplexen Weltwirtschaft kann sich Finanzkriminalität auf verschiedene Arten manifestieren: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Sanktionsverstöße, Betrug, Terrorfinanzierung, Bestechung und Korruption.
Was bedeutet HSBC Safeguard?
HSBC Safeguard ist ein Maßnahmenbündel innerhalb unserer weltweiten Systeme und Prozesse, mit dem wir den Schutz unserer Kunden vor Finanzkriminalität verbessern möchten. Unter anderem werden dabei unsere Fähigkeiten zum Schutz vor Geldwäsche und Sanktionsverstößen verstärkt, da diese oft der Hintergrund von Finanzverbrechen sind. Des Weiteren haben wir das Angebot bestimmter Produkte, wie zum Beispiel Reiseschecks, eingestellt, da wir diese Zahlungsmethode als zu anfällig für Finanzkriminalität einstufen. Analog werden wir mit anderen Dienstleistungen umgehen müssen, falls wir diese als zu unsicher einstufen.
Was sind Sanktionen?
Sanktionen sind Beschlüsse von nationalen Regierungen und Organisationen, wie die Vereinten Nationen (UN) oder die Europäische Union (EU), um Gefahren für ihre Sicherheit zu beschränken oder abzuwenden oder um anerkannte internationale Verhaltensnormen durchzusetzen. Sanktionen unterstützen den Kampf gegen Verbrechen, wie zum Beispiel Terrorismus, Drogenhandel und Waffenschmuggel, in dem Banken Beschränkungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit mit gewissen Personen, Firmen oder Länder auferlegt werden. Hierzu werden weltweit Listen, wie zum Beispiel die des Office of Foreign Assets (OFAC), geführt.
Warum hat Finanzkriminalität plötzlich eine erhöhte Bedeutung für die Bank?
Für HSBC als globale Bank hat die Bekämpfung von Finanzkriminalität seit langem eine sehr hohe Priorität.
Die kriminellen Aktivitäten sind jedoch in den letzten Jahren immer ausgeklügelter und raffinierter geworden. Betrüger, Geldwäscher und andere kriminelle Personen versuchen, insbesondere globale Banken und deren Netzwerke für ihre Aktivitäten zu missbrauchen.
Transparenz und der Umgang mit Kundeninformationen unterstützen unseren Kampf gegen Finanzkriminaliät. Damit können wir unseren Verpflichtung nachkommen, eine sichere und vertrauenswürdige Bank für ihre Kunden zu sein.
Was hat Finanzkriminalität mit unseren Kunden und deren geschäftlichen Aktivitäten zu tun?
Die immer enger vernetzte Welt und die immer schnellere Verbreitung von Informationen schaffen leider auch neue Möglichkeiten, das Finanzsystem für kriminelle Aktivitäten zu missbrauchen. Ein großer Schutz gegen Geldwäsche ist es, die Eröffnung von Konten unter falscher Identität zu unterbinden.
Manchmal müssen wir auch die Herkunft der Mittel überprüfen, damit wir uns und unsere Kunden vor Finanzkriminalität schützen. Kriminelle tarnen sich in den meisten Fällen als aufrichtige und gesetzestreue Personen oder Unternehmen. Aus diesem Grund müssen wir von unseren Kunden geeignete Nachweise erbitten, zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der bei uns geführten Konten.
Welche Informationen werden typischerweise erbeten?
Für Privatpersonen benötigen wir unter anderem einen aktuellen Identitäts- und Adressnachweis, der i. d. R. durch Vorlage oder eine beglaubigte Kopie des Personalausweises erbracht wird.
Bei Unternehmen sind die erforderlichen Informationen von der Geschäftstätigkeit und der Größe des Unternehmens abhängig. Typischerweise sind Angaben zur Rechtsform, Unternehmensstruktur, zu den Gesellschaftern beziehungsweise. den wirtschaftlich Berechtigten sowie zu den Ländern, in denen das Unternehmen aktiv ist, erforderlich.
Wie werden durch diese Informationen unsere Kunden und ihr Unternehmen geschützt?
In der heutigen Zeit leben, arbeiten und betreiben immer mehr Kunden ihre Geschäfte auf internationaler Ebene. Es ist unser ständiges Bestreben, unsere Kunden dabei in einer Art und Weise zu unterstützen, die ihnen eine hohe Sicherheit bietet, und zwar auf globaler Ebene. Um Finanzkriminalität zu verhindern beziehungsweise zu entdecken, werden dazu unter Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen in unseren globalen System und Prozessen Informationen über Kunden innerhalb der HSBC Gruppe auch grenzüberschreitend ausgetauscht. Dies gilt auch dann, wenn lediglich eine lokale Geschäftsverbindung besteht, da Finanzkriminalität ein weltweites Problem und wir uns verpflichtet fühlen, unsere Kunden bestmögliche Sicherheit zu bieten. Indem Sie uns Ihre geschäftlichen Daten bestätigen und diese aktuell halten, kann sichergestellt werden, dass niemand missbräuchlich auf Ihr Konto zugreift und Aufträge nur auf der Basis von Originalaufträgen ausgeführt werden.
Wie werden die über den Kunden zusammengetragenen Informationen genutzt?
Die Erhebung und Erfassung von Kundeninformationen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prävention von Finanzkriminalität und dem Schutz unserer Kunden und der Bank. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Hierbei nehmen wir unsere Verpflichtung zum Datenschutz sehr ernst. Die Weitergabe von Kundendaten unterliegt daher den strengen Datenschutzrichtlinien der HSBC-Gruppe und den jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist aus Kundensicht nunmehr erforderlich?
Für unsere Kunden gibt es keinen aktuellen Handlungsbedarf. Sofern eine Aktualisierung von Kundendaten erforderlich wird oder eine Notwendigkeit für weitergehende Informationen besteht, werden wir uns individuell mit den jeweiligen Kunden in Verbindung setzen.
Falls weitere Fragen bestehen, können Sie gerne Ihren Kundenberater ansprechen.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 18 b. der Anlageverordnung dürfen Versicherungen das gebundene Vermögen bei einem Kreditinstitut nur dann anlegen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität einhält.
Hier finden Sie die Veröffentlichungen der HSBC Continental Europe S.A., Germany gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 18 b. Anlageverordnung (geeignetes Kreditinstitut):
Bestätigungserklärung für 2023 (184KB, PDF)
Bestätigungserklärung für 2022 (442KB, PDF)
Bestätigungserklärung für 2021 (14KB, PDF)
Bestätigungserklärung für 2020 (162KB, PDF)
Bestätigungserklärung für 2019 (169KB, PDF)
Bestätigungserklärung für 2018 (176KB, PDF)
Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung des Steuerzahlers geordnet abgewickelt werden können. Dies führt dazu, dass Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken im Falle einer Abwicklung an deren Verlusten beteiligt werden können. Ziel ist es, die Abwicklung einer Bank ohne den Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem PDF Dokument.
Nach Artikel 41 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 vom 25. April 2016 sind Wertpapierfirmen verpflichtet, ihren Kunden besondere Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn sie ihnen Finanzinstrumente anbieten, die von ihnen selbst oder von anderen Unternehmen der Gruppe begeben werden. Mit den folgenden Angaben kommen wir dieser Informationspflicht nach:
Bestimmte von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen emittierte Finanzinstrumente dienen der Erfüllung regulatorischer Kapitalanforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/59/EU. Hierunter fallen insbesondere die in Klasse (1)-(3) begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals und die in Klasse (5)(a) begebenen nicht strukturierten Finanzinstrumente/Forderungen. Diese Instrumente haben gegenüber Bankeinlagen typischerweise eine höhere Rendite, tragen jedoch in der Insolvenz oder bei Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen ein höheres Ausfallrisiko aufgrund des niedrigeren Ranges und der in der Regel nicht vorhandenen Einlagensicherung. Im Gegensatz zu Bankeinlagen sind diese Instrumente in der Regel am Sekundärmarkt handelbar, möglicherBestmögliche weise kann jedoch kein Käufer oder Verkäufer am Sekundärmarkt gefunden werden (Liquiditätsrisiko) und der Marktpreis kann sich zu Lasten des Anlegers verändern (Kursänderungsrisiko).
Einzelheiten zu Chancen und Risiken sind den Produktunterlagen des konkreten Finanzinstruments zu entnehmen.
Für die Ausführung von Aufträgen, die zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer Finanzinstrumente (z. B. Optionen) erteilt werden, gelten die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten. Die aktuell gültig Fassung der Ausführungsgrundsätze können Sie hier abrufen: Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (217KB, PDF)
Weitere Informationen über die bestmögliche Ausführung durch die HSBC Gruppe können Sie hier abrufen.
HSBC Continental Europe S.A., Germany veröffentlichte bis zum 28. April 2023 jährlich für jede Gattung von Finanzinstrument die fünf Ausführungsplätze und fünf Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Broker), auf denen bzw. über die Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt wurden und die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind. Die jeweiligen Jahresberichte können Sie hier abrufen:
Jahr 2022
- Top 5 Ausführungsplätze (Privatkunden) (8KB, Text), Top 5 Ausführungsplätze (Privatkunden) (98KB, PDF) und Top 5 Ausführungsplätze (Professionelle Kunden) (9KB, Text), Top 5 Ausführungsplätze (Professionelle Kunden) (99KB, PDF)
- Top 5 Broker (Privatkunden) (7KB, Text), Top 5 Broker (Privatkunden) (97KB, PDF) und Top 5 Broker (Professionelle Kunden) (8KB, Text), Top 5 Broker (Professionelle Kunden) (98KB, PDF)
Jahr 2021
- Top 5 Ausführungsplätze (Privatkunden) (8KB, Text),
Top 5 Ausführungsplätze (Privatkunden) (99KB, PDF)
und
Top 5 Ausführungsplätze (Professionelle Kunden) (9KB, Text),
Top 5 Ausführungsplätze (Professionelle Kunden) (100KB, PDF)
- Top 5 Broker (Privatkunden) (7KB, Text),
Top 5 Broker (Privatkunden) (97KB, PDF)
und
Top 5 Broker (Professionelle Kunden) (8KB, Text),
Top 5 Broker (Professionelle Kunden) (98KB, PDF)
Jahr 2020
- Top 5 Ausführungsplätze (Privatkunden) (8KB, Text),
Top 5 Ausführungsplätze (Privatkunden) (99KB, PDF)
und
Top 5 Ausführungsplätze (Professionelle Kunden) (8KB, Text),
Top 5 Ausführungsplätze (Professionelle Kunden) (97KB, PDF)
- Top 5 Broker (Privatkunden) (7KB, Text),
Top 5 Broker (Privatkunden) (97KB, PDF)
und
Top 5 Broker (Professionelle Kunden) (6KB, Text),
Top 5 Broker (Professionelle Kunden) (97KB, PDF)
Eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Ausführungsplätze, auf denen die Bank im Vorjahr Kundenaufträge ausgeführt hat, können Sie hier abrufen:
Jahr 2022
- Ausführungsqualitätsbericht (326KB, PDF)
Jahr 2021
- Ausführungsqualitätsbericht (329KB, PDF)
Jahr 2020
- Ausführungsqualitätsbericht (190KB, PDF)
Weitere Informationen über die bestmögliche Ausführung durch die HSBC Unternehmen können Sie hier abrufen.
Die von HSBC Continental Europe S.A., Germany veröffentlichten Daten zu den Top 5 Ausführungsplätzen & Brokern sowie die Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität dienen ausschließlich der Information und dürfen nicht durch Dritte verkauft werden.
Institutionelle Anleger (§ 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG) und Vermögensverwalter (§ 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG) haben nach Maßgabe von § 134b AktG eine Politik, in der sie ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften beschreiben (Mitwirkungspolitik), auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Umsetzung der Mitwirkungspolitik sowie hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens. Dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter oftmals bedeutende Aktionäre börsennotierter Gesellschaften sind und daher eine wichtige Rolle im Rahmen der Corporate Governance spielen. Daneben bestehen weitere Offenlegungspflichten für Institutionelle Anleger; bestimmte Berichts- bzw. Veröffentlichungspflichten gelten nach Maßgabe von § 134c Abs. 4 AktG auch für Vermögensverwalter, soweit diese eine entsprechende Mandatsvereinbarung mit Institutionellen Anlegern haben.
Die Bank ist als Vermögensverwalter für Kunden der Bank tätig. Die Vermögensverwaltung erfolgt auf Basis einer entsprechenden Bevollmächtigung; die Vermögensverwaltung erfordert nicht, dass die Bank (Treuhand-) Eigentümer der verwalteten Wertpapiere wird. Der Kunde bleibt regelmäßig selbst Aktionär und kann auch sein Stimmrecht selbst ausüben. In dieser Konstellation finden die Transparenzregeln für Vermögensverwalter grundsätzlich keine Anwendung. Im Übrigen bestehen auch keine Mandatsvereinbarungen mit Institutionellen Anlegern. Eine Veröffentlichung der in § 134b AktG vorgesehenen Informationen (Mitwirkungspolitik; Umsetzung der Mitwirkungspolitik; Abstimmungsverhalten) erübrigt sich von daher ebenso wie die Erfüllung der Berichts- bzw. Veröffentlichungspflichten nach § 134c Abs. 4 AktG.
Angebot einer Omnibus-Kunden-Kontentrennung oder einer Einzelkunden-Kontentrennung bei Zentralverwahrern gemäß Artikel 38 CSDR
Diese Webseite enthält die Veröffentlichungen, zu denen HSBC Deutschland als Teilnehmer der EU-Zentralverwahrer Euroclear Bank SA/NV, Clearstream Banking AG, Clearstream Banking Luxembourg SA und der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) gemäß Art. 38 Abs. 5 und 6 der Central Securities Depositories Regulation (CSDR) verpflichtet ist.
Art. 38 Abs. 5 und 6 CSDR – Wahl einer Omnibus-Kunden-Kontentrennung oder einer Einzelkunden-Kontentrennung bei Zentralverwahrern / Information über korrespondierende Schutzniveaus und Kosten
Gemäß Artikel 38 Absatz 5 CSDR, der für zugelassene Zentralverwahrer gilt, muss HSBC Deutschland als Teilnehmer der EU-Zentralverwahrer Euroclear Bank SA/NV, Clearstream Banking AG, Clearstream Banking Luxembourg SA und der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), bei denen Ihre Wertpapiere verwahrt werden, Ihnen die Wahl zwischen einer Einzelkunden-Kontentrennung (Einzelkunden-Konten) und einer Omnibus-Kunden-Kontentrennung (Omnibus-Kunden-Konten) bei dem jeweiligen zugelassenen Zentralverwahrer anbieten. Ferner sind wir gemäß Artikel 38 Absatz 6 CSDR verpflichtet, die Schutzniveaus öffentlich bekanntzugeben, die mit dem jeweiligen angebotenen Trennungsgrad einhergehen, und diese Dienstleistungen zu handelsüblichen Bedingungen anzubieten.
Dieses Informationsdokument enthält die von Art. 38 Abs. 5 und 6 CSDR geforderten Erläuterungen zu den angebotenen Formen der Kontentrennung, Informationen zum Schutzniveau und den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für den jeweilig angebotenen Grad der Kontentrennung einschließlich Informationen zu relevanten Teilen des Insolvenzrechts der jeweiligen Rechtsordnung. Über die Kosten, die mit dem jeweils angebotenen Kundenkonten-Trennungsmodell verbunden sind, wird gesondert informiert.
HSBC Kundenanschreiben Kontensegregation Artikel 38 CSDR (379KB, PDF)