Nachhaltigkeit
1. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
HSBC und auch HSBC Deutschland setzt sich für den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft ein. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der HSBC-Gruppe beabsichtigen wir, allen unseren Stakeholdern - unseren Kunden, unseren Gesellschaftern, der Gesellschaft, in der wir agieren, sowie unserem Planeten - zu Wachstum und Erfolg zu verhelfen. Unser Beitrag hierzu ist die Fokussierung auf die Interessen unserer Kunden, diesen im Rahmen unserer Investmentphilosophie im höchsten Maße gerecht zu werden und gleichzeitig den Übergang in eine nachhaltige Zukunft zu fördern.
Engagement durch Corporate Stewardship ist wesentlicher Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. HSBC Deutschland setzt sich für eine positive Beeinflussung von Unternehmen ein. Ziele sind die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung und die Abkehr von entgegenstehenden Praktiken. Deshalb arbeiteten wir mit Portfoliomanagern zusammen, die durch ihren Management-Ansatz, aber auch durch langjährige Beziehungen zu Unternehmen Einfluss auf deren Leitlinien und Verfahren nehmen können.
Verantwortliche Investitionen sind unsere Maxime. Dafür berücksichtigen wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozesse wesentliche ökologische, soziale und Corporate Governance-Risiken (Economic, Social, Governance – ESG).
In der Vermögensverwaltung greift HSBC Deutschland auf die weltweite Expertise des HSBC Global Asset Management (HSBC GAM) zurück, welches die Bank bei Investitionsentscheidungen unterstützt. Im Investitionsentscheidungsprozess werden die Finanzinstrumente sowohl nach finanziellen Kriterien als auch nach Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet. Hierzu wird auf Informationen verschiedener ESG Rating-Agenturen zurückgegriffen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess erfolgt sodann in zwei Stufen: Zunächst wird gefragt, ob der Emittent eines Finanzinstrumentes bestimmte Kriterien (nicht) erfüllt. Unter anderem orientiert die Bank sich an den zehn Kriterien des UN Global Compact (UNGC). Der UNGC zielt auf die Reduzierung oder Vermeidung nichtfinanzieller Risiken durch Einhaltung der Menschenrechte, Wahrung von Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz und Bekämpfung von Bestechung und Korruption ab. Sodann werden Punktzahlen unter Verwendung einer Scoring-Systematik vergeben, die angeben, ob und inwieweit der Emittent die Bereiche E, S und /oder G umgesetzt hat. Diese ESG-Bewertung fließt in die Bestimmung des Nachhaltigkeitsrisikos ein.
HSBC Deutschland berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung, indem die Kundenpräferenzen hinsichtlich ESG-Kriterien in den Anlageauswahl- und Empfehlungsprozess einbezogen werden.
Beispielsweise berücksichtigt die Bank im Geschäftsbereich Private Banking Nachhaltigkeitsrisiken, indem sie ESG-Kriterien bzw. deren Fehlen in den Anlageauswahl- und Empfehlungsprozess mit einfließen lässt. Dabei beziehen sich Nachhaltigkeitsrisiken auf Risiken für die Bewertung von Finanzprodukten, deren Ursachen im ökologischen, sozialen oder Governance-Bereich zu finden sind. Im Rahmen des Prozesses zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Ermittlung geeigneter Anlageprodukte arbeitet die Bank eng mit Produktherstellern zusammen (insbesondere bei aktiv und passiv gemanagten Fonds).
2. Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen bei HSBC Deutschland
i. Überblick
HSBC und somit auch HSBC Deutschland hat Nachhaltigkeit in ihre Geschäfts- und Risikostrategie integriert. Kundinnen und Kunden von HSBC Deutschland können grundsätzlich über mehrere Dienstleistungsformen nachhaltig investieren. Bei Investitionsentscheidungen im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten sowie bei Anlageberatungstätigkeiten werden Nachhaltigkeitsauswirkungen je nach Produkt in unterschiedlichem Umfang berücksichtigt.
Soweit HSBC Deutschland Finanzinstrumente in Form von derivativen Geschäften abschließt, dienen diese der zumindest teilweisen Absicherung des mit dem Grundgeschäft verbundenen Risikos. Nachhaltigkeitsrisiken sind für diese Finanzinstrumente als solche nicht relevant.
Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden hierbei Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Entsprechend der Offenlegungsanforderungen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend „Offenlegungs-VO“) klassifiziert HSBC Deutschland Finanzprodukte (insbesondere Fonds und Vermögensverwaltungsmandate) entweder als konventionelles Produkt nach Artikel 6 Offenlegungs-VO, als nachhaltiges Produkt nach Artikel 8 Offenlegungs-VO oder als Impact Produkt nach Artikel 9 Offenlegungs-VO. Bei den konventionellen Produkten wird weiter zwischen sogenannten Comply-Produkten (Nachhaltigkeitsrisiken sind in bestehende Risikoarten integriert und werden daher bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt) und sogenannten Explain-Produkten (Nachhaltigkeitsrisiken werden auf Grund der Anlagestrategie des Produkts als nicht relevant erachtet) unterschieden. Demgegenüber sind bei einem nachhaltigen Produkt nachhaltige Aspekte Teil des Anlageziels, und bei einem Impact Produkt wird noch weitergehender eine nachhaltige Investition angestrebt.
ii. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Vermögensverwaltung
In den nachhaltigen Investmentprozessen werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen einer Investition bezogen auf kontroverse Geschäftsfelder, kontroverse Geschäftspraktiken sowie kontroverse Länderpolitiken berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise die nachteiligen Folgen einer Investition für die Gesundheit aus der Produktion und dem Vertrieb von Tabak oder hochprozentigem Alkohol, negative soziale Folgewirkungen einer Investition in die Rüstungsindustrie oder ökologisch problematische Auswirkungen von Investitionen in Unternehmen, die fossile Energie fördern und deren drohender dauerhafter Wertminderung aufgrund von sinkender Nachfrage.
Kontroverse Geschäftspraktiken können neben negativen sozialen Auswirkungen auch zu Reputationsrisiken und deren monetären Folgewirkungen durch den Wegfall von Geschäftsbeziehungen und daraus resultierendem Umsatzrückgang (zum Beispiel wegen Kinderarbeit oder Korruption in der Lieferkette) und/oder Strafzahlungen (zum Beispiel wegen Bilanzbetrugs oder Geldwäsche) in den betreffenden Unternehmen führen.
Verstöße von Unternehmen gegen Umweltschutzrichtlinien können hohe wirtschaftliche Risiken beispielsweise durch die Zerstörung von Produktionsanlagen oder hohe Schadenersatzverpflichtungen zur Folge haben. Im Falle öffentlicher Emittenten bestehen Bonitätsrisiken beispielsweise infolge von Korruption, hohen Militärausgaben oder einer inadäquaten Klimaschutzpolitik.
iii. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Im Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt HSBC Deutschland die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Bei der Auswahl des HSBC Anlageuniversums, im Rahmen dessen der Bereich Private Banking seine Kunden berät, werden unter anderem Informationen des jeweiligen Herstellers berücksichtigt, wie ESG-Risiken in den Anlageentscheidungsprozessen integrieren sind. Dies schließt auch die wahrscheinlichen Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Rendite von Finanzprodukten ein.
Als Teil des Auswahlprozesses arbeiten spezialisierte Due-Diligence-Teams mit Produktherstellern zusammen, um nachzuvollziehen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG) in ihren Investitionsentscheidungen integrieren wurden.
Dabei werden grundsätzlich die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Finanzprodukten am höchsten bewertet, wenn mit dem jeweiligen Finanzprodukt keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt wird. Werden mit einem Finanzprodukt ökologische oder soziale Merkmale beworben, geht die Bank von einer geringeren Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzproduktes aus. Die geringste Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite erwartet die Bank bei solchen Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden. Die Bank berücksichtigt bei dieser Bewertung insbesondere auch die entsprechenden Informationen, soweit diese von Produktherstellern zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dessen verwenden wir von Produktherstellern veröffentlichten Informationen und eine Mindestanzahl negativer Auswirkungen, die wir für Anlageprodukten, die wir beraten, bewerten. Bei Produkten, die wir als „nachhaltig investiert" eingestuft haben und die entweder spezifische Nachhaltigkeitsziele zum Ziel haben (SFDR-Artikel 9) oder ökologische oder soziale Merkmale fördern (SFDR-Artikel 8), berücksichtigen wir bestimmte Grundsätze „Adverse Impact Indicators" („PAIs"). Zu diesen PAIs gehören das Engagement in umstrittenen Waffen, das Engagement in Verstößen gegen den UN Global Compact und gegebenenfalls CO2-bezogene Kennzahlen für Fonds mit spezifischen CO2-Zielen im Rahmen des Due-Diligence-Auswahlprozesses zur Erstellung unseres empfohlenen Universums nachhaltiger Anlageprodukte. Wir sammeln Daten Mithilfe der European ESG Template (EET)-Vorlage und arbeiten mit Produktherstellern zusammen, um zu verstehen, wie sie negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen. Da die von Produktherstellern veröffentlichten Daten im Laufe des Jahres 2023 wachsen und reifen, werden wir die PAIs, die wir bei der Bewertung von Produkten für unser empfohlenes ESG-/nachhaltiges Anlageproduktuniversum berücksichtigen, regelmäßig überprüfen. Unser Ziel ist es, diejenigen ökologischen und sozialen PAIs, die wir als verlässliche und relevante Indikatoren für Nachhaltigkeit erachten, weiter auszubauen und in unsere Beratung zu integrieren.
iv. Beschreibung der Strategien zur Identifizierung und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
HSBC Private Banking verpflichtet sich, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen (ESG) in unsere Anlagepraktiken einzubeziehen und zu einem nachhaltigeren Finanzsystem beizutragen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung arbeiten wir mit Partnern (insbesondere HSBC Global Asset Management (HSBC GAM) zusammen, die die „Principles for Responsible Investment“ (PRI) unterzeichnet haben. PRI ist ein von den Vereinten Nationen unterstütztes Netzwerk von Investoren, dessen Ziel es ist, das Verständnis von Nachhaltigkeitsthemen zu fördern und deren Einbeziehung in Anlageentscheidungen zu fördern.
Wir sind uns bewusst, dass ESG-Risiken zu Ergebnissen führen können, die sich negativ auf den Wert der Anlagerenditen auswirken können. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern (insbesondere HSBC Asset Management) berücksichtigen unsere Anlageentscheidungen als Vermögensverwalter daher ESG-Risiken und negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (z. B. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Bestechung und Korruption).
Wir nutzen die Daten externer Screening-Anbieter, um Unternehmen und Regierungen mit einem schwachen Track Record im Management von ESG-Risiken zu identifizieren. Dort, wo potenzielle materielle Risiken aufgedeckt werden, führen wir bzw. insbesondere HSBC Global Asset Management (HSBC GAM) zusätzlich eine entsprechende Due-Diligence-Prüfung durch. Die durch Screening identifizierten Nachhaltigkeitsauswirkungen stellen eine Kernüberlegung in unserem Anlageentscheidungsprozess dar. Dabei werden unter anderem folgende Faktoren analysiert:
- Das Kommittent der Unternehmen zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft, die Integration von Menschenrechtsprinzipien einschließlich der fairen Behandlung von Mitarbeitern sowie die Umsetzung strenger Vorschriften für das Management von Lieferketten, beispielsweise, um Kinder- und Zwangsarbeit zu verhindern. Wir fokussieren uns zudem auf eine solide Corporate Governance sowie politische Strukturen, die beispielsweise auch die Unabhängigkeit des Vorstands, die Achtung der Aktionärsrechte, die Existenz respektive Umsetzung strenger Antikorruptions- und Bestechungsrichtlinien sowie Audit Trails berücksichtigen.
- Das Kommittent von Regierungen zu Ressourcen-Verfügbarkeit und -Management (einschließlich Bevölkerungsentwicklung, Humankapital, Bildung und Gesundheit), zu neuen Technologien, Regulierung und Richtlinien (einschließlich Klimawandel, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung) sowie zu politischer Stabilität und Governance.
Wenn die Analyse der oben genannten Faktoren unangemessene Praktiken aufzeigt, werden die Risiken und potenziellen Auswirkungen dieser Praktiken berücksichtigt, damit angemessene Anlageentscheidungen getroffen werden können.
Wir glauben an Wirkung und Wirksamkeit von Engagement-Aktivitäten als Mittel zur Verbesserung von Unternehmenspraktiken. Daher arbeiten wir mit Partnern zusammen, die sich im Rahmen ihrer laufenden Überwachung aktiv mit den Unternehmen, in die sie investieren, auseinandersetzen. Wenn im Rahmen des laufenden Risikomonitorings ESG Risiken identifizieren werden, kann dies dazu führen, dass wir keine weiteren Investitionen vornehmen, unsere bestehende Position reduzieren oder, im Extremfall, die von uns gehaltene Beteiligung verkaufen.
Bei der Auswahl des HSBC Anlageuniversums, im Rahmen dessen der Bereich Private Banking seine Kunden berät, werden unter anderem Informationen des jeweiligen Herstellers berücksichtigt, wie ESG-Risiken in den Anlageentscheidungsprozessen integrieren sind. Dies schließt auch die wahrscheinlichen Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Rendite von Finanzprodukten ein.
Als Teil des Auswahlprozesses arbeiten spezialisierte Due-Diligence-Teams mit Produktherstellern zusammen, um nachzuvollziehen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG) in ihren Investitionsentscheidungen integrieren wurden.
Dabei werden grundsätzlich die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Finanzprodukten am höchsten bewertet, wenn mit dem jeweiligen Finanzprodukt keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt wird. Werden mit einem Finanzprodukt ökologische oder soziale Merkmale beworben, geht die Bank von einer geringeren Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzproduktes aus. Die geringste Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite erwartet die Bank bei solchen Finanzprodukten, mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden. Die Bank berücksichtigt bei dieser Bewertung insbesondere auch die entsprechenden Informationen, soweit diese von Produktherstellern zur Verfügung gestellt werden.
iv. Verweise auf internationale Standards
Wir unterstützen die 10 Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die die Schlüsselbereiche nichtfinanzieller Risiken festlegen: „Menschenrechte“, „Arbeit“, „Umwelt“ und „Korruptionsbekämpfung“. Außerdem sind wir Unterzeichner der UN Principles of Responsible Investment. Diese bilden den Rahmen für unseren Anlageansatz bezüglich der Identifizierung und des Managements von Nachhaltigkeitsrisiken. Ferner unterstützen wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Dieser internationale Vertrag wurde 2015 unterzeichnet und verpflichtet die Länder, zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft überzugehen.
3. ESG-Strategie und ESG-Impact-Produkte (Artikel 10 der Offenlegungsverordnung)
Nachhaltigkeitsbezogene Angaben gemäß Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-VO)
4. Erklärung zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken
HSBC Deutschland bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung, die das Fundament unserer fast mehr als 235jährigen Unternehmensgeschichte darstellt.
Neben den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozessen und der Anlageberatung werden auch im Rahmen der Vergütungspolitik der HSBC Deutschland Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt.
Die Vergütungsstrategie der Bank verfolgt das Ziel, eine angemessene und marktgerechte Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden und Geschäftsführer bei gleichzeitiger Vermeidung negativer Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen und zur unsachgemäßen Berücksichtigung von Kundeninteressen sicherzustellen. Die geschieht im Einklang mit der Geschäftspolitik sowie der Unternehmens-, Risiko- und Conduct-Kultur.
Unter Conduct verstehen wir hierbei richtiges Verhalten sicherzustellen, indem wir fair mit Kunden umgehen und den geordneten und transparenten Betrieb der Finanzmärkte nicht stören. Unser Ziel ist es außerdem, unsere Geschäftstätigkeiten langfristig und nachhaltig aufzubauen und bei unseren Entscheidungen soziale, ökologische und Governance-Aspekte zu berücksichtigen, um Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren. Daher ist das Wirken auf die Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken, unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit, in die Performance-Bewertung aufgenommen worden.
Damit stellen wir im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Geschäftsführer und Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Die Vergütungsrichtlinie von HSBC Deutschland wird jährlich überarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt, um Verhaltensweisen zu fördern, welche die Rolle von HSBC Deutschland als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Bankhaus unterstützen. Hierbei fasst eine nachhaltige Unternehmensführung in Bezug auf ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Aspekte, auch nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement zusammen und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher.
Die Vergütungsrichtlinie ist als Betriebsvereinbarung ausgestaltet. Sie wurde im Oktober 2022 für das Jahr 2023 vom Aufsichtsrat bestätigt und allen Mitarbeitenden über mehrere Kanäle zugänglich gemacht.
Informationen zur Änderungshistorie gemäß des Art. 12 Offenlegungsverordnung EU 2019/2088
Änderungen Nachhaltigkeitsbezogene Angaben gemäß Art. 10 CMS Sustainable 15.11.2023 (PDF, 180KB)
Hinweis zu unseren Tochtergesellschaften:
Innerhalb des HSBC Deutschland-Konzerns sind unsere Tochtergesellschaften Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH ebenfalls zur Veröffentlichung von Informationen gemäß der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtet. Die jeweiligen Inhalte finden Sie auf den Webseiten der Gesellschaften.